Informationen zum Coronavirus

Wie beeinflusst das Coronavirus die bdks?

Als eines der großen nordhessischen Sozialunternehmen ist es unsere Aufgabe, die Gesundheit der Beschäftigten, Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen zu schützen. Da sich das Coronavirus SARS-CoV-2 weiter ausbreitet, haben wir im Unternehmen Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Die folgenden Maßnahmen werden täglich geprüft und in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern aktualisiert. Sie gelten ab 17.03.2020 bis auf Weiteres.

„Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht,
sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit.“

2. Timotheusbrief 1,7

Aktuelle Informationen und Verordnungen

Covid-Beauftragte der bdks

Im Folgenden sind die Aufgaben definiert, die diese Personen wahrnehmen sollten.

Grundsätzliches zu den Aufgaben einer COVID-19-Beauftragung:

  • Die Aufgaben beziehen sich auf die aktuelle pandemische Lage durch SARS-CoV-2,
  • die Beauftragung gilt für die Zeit der Pandemie.

Konkrete Aufgaben COVID-19-Beauftragte oder -Beauftragter: 

  • Unterstützung der Einrichtungsleitung hinsichtlich Einhaltung der Maßgaben des Schutzkonzeptes des Landes und der Einrichtung,
  • Information der Bewohnerinnen und Bewohner über erforderliche Maßnahmen (z. B. Tragen von Masken, Kontaktreduktion innerhalb der Einrichtung),
  • Kenntnis der aktuellen Empfehlungen zu COVID-19 (RKI, KRINKO etc.) einschließlich der Bezugsquellen, ggf. Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • Kenntnis der aktuellen Corona-Verordnungen und Gesetze zur Entlastung der Einrichtungsleitung (rechtliche und fachliche Aspekte, Arbeitsschutzbestimmungen),
  • Kenntnis über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Unterstützung durch Laienhelfer.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Covid-Beauftragten:

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Nicole Hengge
0170/5775058
nicole.hengge@bdks.de

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Mark Bornhage
0151/14087647
mark.bornhage@bdks.de

Hygienebeauftragte
Lena Müller
0175/3868310
lena.mueller2@bdks.de

Besucherregeln – Bitte sorgfältig lesen!

Wir freuen uns über Ihren Besuch in unseren Wohnangeboten. Wir bitten Sie, unsere Besucherregeln zu beachten. Wenn möglich, sollten Besuche an der frischen Luft stattfinden. Wir bedanken uns herzlich für Ihr Verständnis!

Corona-Situation in den bdks Einrichtungen

Aufgrund der anhaltenden Corona-Situation empfiehlt die bdks, Treffen möglichst im Freien durchzuführen und weiterhin die Basisschutzmaßnahmen einzuhalten:

A = Abstand – mindestens 1,5 Meter zwischen Personen in Innenräumen so weit wie möglich einhalten.

H = Hygiene – richtiges Husten und Niesen in die Armbeuge, Desinfektion oder Waschen der Hände sowie bei Corona-typischen Symptomen zuhause bleiben.

A = Arbeiten mit Maske – überall dort, wo der Abstand zu Personen nicht eingehalten werden kann oder eine schlechte Lüftungssituation besteht, sollte mindestens eine OP-Maske getragen werden.

L = Lüften von Innenräumen regelmäßig durchführen.

 

Maskenpflicht

In den bdks Wohn-Einrichtungen besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für Besucher*innen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Der Vorstand der bdks

Corona-Situation in den bdks Einrichtungen

Aufgrund der anhaltenden Corona-Situation empfiehlt die bdks, Treffen möglichst im Freien durchzuführen und weiterhin die Basisschutzmaßnahmen einzuhalten:

A = Abstand – mindestens 1,5 Meter zwischen Personen in Innenräumen so weit wie möglich einhalten.

H = Hygiene – richtiges Husten und Niesen in die Armbeuge, Desinfektion oder Waschen der Hände sowie bei Corona-typischen Symptomen zuhause bleiben.

A = Arbeiten mit Maske – überall dort, wo der Abstand zu Personen nicht eingehalten werden kann oder eine schlechte Lüftungssituation besteht, sollte mindestens eine OP-Maske getragen werden.

L = Lüften von Innenräumen regelmäßig durchführen.

 

Maskenpflicht

In den bdks Einrichtungen besteht weiterhin die Maskenpflicht. Beim Betreten ist mindestens eine OP-Maske zu tragen, selbstverständlich steht es Besucher*innen auch frei, sich für eine FFP2-Maske zu entscheiden.

 

Zutritt unter Einhaltung der 3G-Regel

In der gesamten bdks gilt weiterhin die 3G-Regel. Beim Betreten unserer Einrichtungen muss ein entsprechender Nachweis bereitgehalten werden.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Der Vorstand der bdks

1. Wenn Besucher*innen oder Angehörige Covid-Symptome aufweisen, bzw. der Quarantäneanordnung unterliegen, ist kein Besuch möglich.

2. Desinfizieren Sie Ihre Hände vor dem Eintritt in die Einrichtung

3. Tragen Sie während der gesamten Besuchszeit FFP2-Maske ohne Ausatemventil! Auch in den Zimmern der Bewohner*innen.

4. Melden Sie sich bei Eintritt bei den diensthabenden Mitarbeitenden an

5. Besucher*innen müssen für das Betreten der Einrichtung ein negatives Corona Testergebnis vorlegen (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)

6. Halten Sie zu allen Bewohner*innen und Mitarbeitenden den Mindestabstand von 1,5 Meter ein und beachten Sie die Hygieneregeln

7. Verbringen Ihren Besuch möglichst an der frischen Luft

8. Melden Sie sich nach dem Besuch bitte bei den diensthabenden Mitarbeitenden ab

Vielen Dank für Ihr Verständnis.                                      Gültig ab 24.11.2021

Der Vorstand der bdks

Testpflicht in unseren Einrichtungen – Bitte sorgfältig lesen!

Leichte Sprache

Informationen zum Corona-Virus

Informationen über neue Regeln gegen das Corona-Virus

Die Bundes-Kanzlerin Angela Merkel spricht oft
mit den Minister-Präsidenten
von den Bundes-Ländern.
Gemeinsam überlegen sie: Was getan werden muss.
Damit nicht noch mehr Menschen in Deutschland
das Corona-Virus bekommen.
Deshalb machen die Politiker neue Regeln.
An diese Regeln müssen sich alle Menschen
in allen Bundes-Ländern halten.

Das ist wichtig:

Die Regeln von der Bundes-Regierung
müssen bis auf weiteres be-achtet werden!

Das sind die Regeln:

1. Sie sollen sich nicht mehr mit anderen Menschen treffen
Zum Beispiel:

  • Mit Bekannten,
  • mit Freunden
  • oder mit Familien-Angehörigen,
    die nicht mit ihnen zusammen wohnen.

Sie sollen nur noch mit den Menschen zusammen sein:
Die mit Ihnen gemeinsam in einer Wohnung leben.

2. Sie müssen Abstand halten
Zum Beispiel:

  • Wenn Sie einkaufen gehen müssen.
  • Wenn Sie zur Apotheke müssen.
  • Oder wenn Sie zur Arbeit gehen müssen.

Dann müssen Sie zu anderen Menschen Abstand halten.
Das bedeutet:

  • Sie dürfen nicht zu nahe an anderen Menschen vorbei gehen.
  • Sie dürfen nicht zu nahe neben anderen Menschen stehen.
  • Und Sie dürfen nicht zu nahe neben anderen Menschen sitzen.
    Der Abstand muss mindestens 1 Meter und 50 Zentimeter sein.

3. Sie dürfen nach draußen gehen
Wenn Sie nach draußen gehen:

  • Sollen Sie das nur noch alleine machen.
  • Sie dürfen 1 Menschen treffen:
    Der nicht mit Ihnen zusammen lebt.
    Zum Beispiel: Eine Freundin oder einen Freund.
    Sie dürfen sich aber nicht mit mehreren Menschen treffen.
  • Oder Sie dürfen gemeinsam mit den Menschen raus-gehen:
    Die mit Ihnen in der Wohnung leben.
4. Sie dürfen auch noch weiter viele andere Sachen machen.

Zum Beispiel dürfen Sie:

  • Zur Arbeit gehen.
    Wenn Ihr Arbeit-Geber nicht gesagt hat:Dass alle Mitarbeiter zu Hause bleiben sollen.
  • Einen älteren oder kranken Menschenpflegen oder betreuen.
    Zum Beispiel:

    • Einen Familien-Angehörigen,
    • eine Freundin
    • oder einen anderen kranken Menschen.
      Wenn der Mensch Ihre Hilfe braucht.
  • Einkaufen gehen,
  • zum Arzt gehen,
  • zu wichtigen Terminen gehen.
    Das ist zum Beispiel: Ein Termin beim Amt.
  • Bei wichtigen Prüfungen mit-machen,
  • draußen Sport machen
  • oder spazieren gehen.

5. Sie dürfen nicht mit anderen Menschen zusammen feiern

Manche Sachen sind aber auch verboten.
Es ist wichtig:
Dass Sie sich an diese Verbote halten.
Damit sich nicht noch mehr Menschen
mit dem Corona-Virus anstecken.

  • Sie dürfen sich nicht mit anderen Menschen treffen und feiern.
    Zum Beispiel:
    Auf öffentlichen Plätzen.
    Das sind zum Beispiel:

    • Parks,
    • besondere Orte in der Stadt
    • oder Gärten
  • In der Wohnung
  • oder in anderen privaten Gebäuden.
    Das ist zum Beispiel:

    • Das Haus von einem Verein,
    • das Garten-Haus
    • oder die Garage.

Die Polizei achtet darauf:
Dass sich alle Menschen an diese Regeln halten.
Wenn Sie diese Regeln nicht be-achten:
Dann können Sie bestraft werden.

6. Gaststätten werden geschlossen.

Alle Gaststätten werden zu gemacht.
Denn die Menschen sollen sich nicht mehr
in den Gaststätten treffen.
Manche Gaststätten dürfen aber weiter-arbeiten.
Zum Beispiel Gaststätten:

  • Die das Essen zu den Menschen bringen.
    Zum Beispiel:

    • Der Pizza-Dienst,
    • der Hamburger-Bring-Dienst
    • oder Essen auf Rädern.
  • Oder wo sich Menschen das Essen abholen können.
    Zum Beispiel:

    • Die Curry-Wurst Bude.
      Das wird so aus-gesprochen: körrie-wurst-bude.
    • Der Hähnchen-Grill
    • oder die Pizzeria.

Das bedeutet:
Die Menschen müssen ihr Essen zu Hause essen.

7. Viele Betriebe müssen zu machen

Das sind Betriebe,
die etwas für andere Menschen tun.
Und wo die Mitarbeiter bei der Arbeit sehr nahe
an andere Menschen heran gehen müssen.
Zum Beispiel: Friseure.
Der Friseur muss sehr nahe an einen Menschen heran gehen:
Damit er die Haare schneiden kann.

Diese Betriebe müssen zu machen:

  • Friseure,
  • Kosmetik-Geschäfte,
  • Massage-Praxen
  • und Tattoo-Studios.

Manche Betriebe dürfen aber auch weiter-arbeiten.
Zum Beispiel:

  • Pflege-Dienste
  • und Geschäfte für medizinische Pflege.

8. Betriebe müssen sich an die Hygiene-Regeln halten

Wenn in den Betrieben weiter-gearbeitet wird.
Und wenn viele fremde Menschen
in den Betrieb kommen.
Dann müssen sich alle Mitarbeiter
an die Hygiene-Regeln halten.

Die Hygiene-Regeln sind zum Beispiel:

  • Waschen Sie sich regel-mäßig die Hände.
  • Niesen Sie in die Armbeuge.
    Oder benutzen Sie ein Papier-Taschentuch.

    • Wenn Sie niesen müssen.
    • Oder wenn Sie husten müssen.

Danach werfen Sie das Papier-Taschentuch in den Mülleimer.
Stecken Sie es nicht:

    • In die Mantel-Tasche
    • oder in die Hosen-Tasche.

Denn dann stecken Sie die Viren mit ein.

  • Halten Sie Abstand zu anderen Menschen.
    • Wenn Sie niesen müssen.
    • Oder wenn Sie husten müssen.

Die Betriebe müssen sich darum kümmern:
Dass ihre Mitarbeiter im Betrieb gut geschützt sind.
Und dass die Kunden gut geschützt sind.
Damit sich nicht noch mehr Menschen
mit dem Corona-Virus anstecken können.

Informationen für unsere Wohnstätten

Informationen für unsere Werkstätten

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