Bis mindestens 10. Mai 2020 dürfen die Beschäftigten die Werkstätten, Tagesstätten und Tagesförderstätten nicht betreten. Das hat die Hessische Landesregierung beschlossen.  Die vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) mit der LAG WfbM beratenen ersten Lockerungen der Betretungsverbote werden damit mindestens um eine weitere Woche verschoben. Es ist zu erwarten, dass erste Lockerungen für Werkstätten, Tagesstätten und Tagesförderstätten frühestens nach der Runde der Bundeskanzlerin und der Länderchefs am 6. Mai 2020 beschlossen werden. Die Öffnung soll „sehr vorsichtig und in sehr kleinen Schritten“ erfolgen, laut Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Behinderte Menschen (LAG WfbM).