„Alle Werkstatt-Beschäftigten der bdks bekommen ihren Lohn, unabhängig davon, ob sie zuhause bleiben oder nicht.“ Über diese wichtige Entscheidung informierte Joachim Bertelmann, Vorstandsvorsitzender der bdks. „In den Werkstätten gilt das Betretungsverbot bis mindestens 10. Mai 2020. Wir gehen davon aus, dass wir dieses anschließend in sehr kleinen Schritten lockern werden. Umso wichtiger ist es für die Beschäftigten, dass sie sich darauf verlassen können, dass ihr Arbeitsplatz und ihr Lohn gesichert ist – auch wenn es für sie derzeit persönlich unklar ist, wann sie wieder arbeiten können“.
Auch der Werkstattrat, der die Beschäftigten der bdks vertritt, freut sich, dass der Werteverbund alles daran setzt, die Arbeitsplätze zu erhalten. „Für uns als Beschäftigte ist es sehr wichtig, dass uns weiterhin der Lohn zugesagt wird“, sagt Robert Freund, Vorsitzender des Gesamt-Werkstattrats der bdks.