Eine gute Nachricht für alle bdks Beschäftigten: Das Betretungsverbot in Hessen für Werkstätten, Tagesförderstätten und Tagesstätten ist weitgehend aufgehoben. „Wir freuen uns, dass alle Beschäftigten wieder zur Arbeit kommen können“, sagte Joachim Bertelmann, Vorstandsvorsitzender der bdks.

Damit die Rückkehr in die Werkstatt reibungslos verläuft, werden die Sozialen Dienste dies organisieren und mit jede*r Beschäftigten persönlich Kontakt aufnehmen. Für den Fahrdienst und auch für alle Einrichtungen gelten enge Vorgaben, bzw. Hygiene-Schutzkonzepte. „Die sorgsame Öffnung ist notwendig, damit der größtmögliche Schutz für alle gewährleistet werden kann“, so Bertelmann. Hier finden Sie eine Übersicht über die Veränderungen, die ab dem 6. Juli 2020 gelten.