Die Besucherregeln für die Wohnmöglichkeiten der bdks wurden angepasst. Ab sofort gilt folgendes:

  • Jede*r Bewohner*in darf maximal drei Besuche pro Kalenderwoche empfangen
  • Maximal zwei Besucher*innen dürfen pro Woche kommen
  • Jeder Besuch sollte auf eine Stunde begrenzt werden
  • Bitte beachten Sie die ausgehängten Besucherregeln

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Der Vorstand der bdks, 29.10.2020