Die Besucherregeln für die Wohnmöglichkeiten der bdks wurden angepasst. Ab sofort gilt folgendes:
- Jede*r Bewohner*in darf maximal drei Besuche pro Kalenderwoche empfangen
- Maximal zwei Besucher*innen dürfen pro Woche kommen
- Jeder Besuch sollte auf eine Stunde begrenzt werden
- Bitte beachten Sie die ausgehängten Besucherregeln
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Der Vorstand der bdks, 29.10.2020