Kurhessen-Stiftung

Für Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen.

Die Kurhessen-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, die 1997 gegründet wurde. Aufgrund des wachsenden Bedarfs an Unterstützung benötigen wir langfristig angelegte Systeme, auf die Betroffene und deren Angehörige beruhigt vertrauen können.

Eine Zustiftung ermöglicht, dass über die Lebenszeit der Stifter hinaus die Pflege und Unterstützung des Angehörigen gesichert bleibt. Sie ist somit eine nachhaltige Vorsorge oder eine Art Versicherung mit dem Vorteil, dass die konkrete Fürsorge geklärt ist.

Dabei fließen alle Mittel der Stiftung ohne Umwege in ihre Aufgaben – die Stiftung wird ehrenamtlich geführt: von Menschen, die persönlich mit dem Stiftungszweck verbunden sind.

  • Die Verfassung der Kurhessen-Stiftung
    Aufgabe und Ziel der Kurhessen-Stiftung ist die Hilfe und Unterstützung geistig und seelisch behinderter Menschen. Verwirklicht wird dieses Ziel über die gemeinnützigen oder mildtätigen Einrichtungen des Vereins „Baunataler Diakonie Kassel e.V“ und dessen gemeinnützigen Tochtergesellschaften.

  • Informationsflyer

    Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, sich mit Ihrem Vermögen für eines der hier genannten Ziele einzusetzen? Dann ziehen Sie eine Stiftung in Betracht – das lohnt sich für alle.

Die Verfassung der Kurhessen-Stiftung

Aufgabe und Ziel der Kurhessen-Stiftung ist die Hilfe und Unterstützung geistig und seelisch behinderter Menschen. Verwirklicht wird dieses Ziel über die gemeinnützigen oder mildtätigen Einrichtungen des Vereins „Baunataler Diakonie Kassel e.V.“ und dessen gemeinnützigen Tochtergesellschaften.

Projekte und Förderungen

Neben langfristigem und personengebundenem Engagement fördert die Kurhessen-Stiftung Projekte, für die sonst keine Mittel zur Verfügung stehen.
Das sind unter anderem:

  • Entlastende Dienste für Menschen mit Handicap
  • Planung, Finanzierung und Verwaltung von modernen Wohnkonzepten
  • Förderung von Freizeit- und Bildungsangeboten

Jede Zustiftung unterstützt eine dieser Aufgaben: Werden sie Teil einer Wertegemeinschaft

  • Eine Zustiftung ist schon in einer Höhe von 5.000 Euro möglich und der Verwendungszweck kann von Ihnen mitbestimmt werden.
  • Als Zustifter werden Sie langfristig für die gemeinsamen Ziele lebendig bleiben.
  • Sie können bis zu 20.450,- Euro im Jahr steuerlich absetzen – unabhängig von Ihrem Einkommen und Ihren Spenden an andere Organisationen.
  • Wenn Sie Erbvermögen der Stiftung zuwenden, entfällt die Erbschaftssteuer (auch rückwirkend bis zu 24 Monate).

Haben Sie Fragen oder einen Wunsch?
Kontaktieren Sie uns! Gerne helfen wir Ihnen weiter!

Vorstands- und Kuratoriumsmitglieder

PhDr. Gerrit Jungk, MHBA

Vorstandsmitglied

Michael Conzelmann

Vorstandsmitglied

Sabine Kerkmann

Vorstandsmitglied

Dr. Harald Clausen

Vorsitzender Kuratorium

Matthias Deuker

Kuratoriumsmitglied

Frank Dittmar

Kuratoriumsmitglied

Eva Herrmann

Kuratoriumsmitglied

Eberhardt Lindig

Kuratoriumsmitglied

Ihre Ansprechpartnerin

Larissa Mierzwa
Spenden und Stiften
Tel.: 0561 94951-121
E-Mail: larissa.mierzwa@bdks.de