Der Gesamtwerkstattrat

Innerhalb der bdks gibt es acht Werkstätten für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Jede Werkstatt hat einen gewählten Werkstattrat.

Aufgaben des Werkstattrates

• Der Werkstattrat achtet darauf, dass Gesetze eingehalten werden.
• Der Werkstattrat nimmt Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten entgegen.
• Der Werkstattrat beantragt auch Maßnahmen oder macht Vorschläge, die den Beschäftigten zu Gute kommen.
• Der Werkstattrat sollte mit den Mitgliedern ein Mal im Monat eine Sitzung durchführen.
• Der Werkstattrat wählt eine Vertrauensperson, die ihn in seiner Arbeit unterstützt.

Der Gesamtwerkstattrat

Der Gesamt-Werkstattrat setzt sich aus den Vorsitzenden und den stellvertretenden Mitgliedern der einzelnen Werkstatträte zusammen.
Dieses Gremium wählt dann einen Vorsitzenden und 2 Stellvertreter. Diese Vertreter arbeiten unentgeltlich.

Im Gesamt-Werkstattrat sind derzeit:

Jürgen Busemann (1. Vorsitzender)

Robert Freund (2. Vorsitzender)

Axel Geldmacher (Schriftführer)

Von links nach rechts: Jürgen Busemann (1. Vorsitzender), Robert Freund (2. Vorsitzender) und Axel Geldmacher ( Schriftführer)

Aufgaben des Gesamtwerkstattrates

• Der Gesamtwerkstattrat ist für die Aufgaben zuständig, die alle Werkstätten des Baunataler Diakonie Kassel e.V. betreffen.
• Die Vorsitzenden des Gesamtwerkstattrates nehmen an Sitzungen teil, die sich mit Problemen und Rechten von Menschen mit Handicap befassen.
• Sie unterstützen die einzelnen Werkstatträte in ihren Aufgaben.
• Der Gesamtwerkstattrat achtet darauf, dass ein sorgfältiger Umgang mit persönlichen Informationen und Daten von den Beschäftigten gewahrt wird.
• Er muss sich besonders für die Rechte der Beschäftigten einsetzen, die diese selbst nicht wahrnehmen können.
• Der Gesamtwerkstattrat arbeitet eng mit dem Vorsitzenden der GMAV (Gesamt-Mitarbeitervertretung) und mit den Leitungskräften des Geschäftsbereichs Arbeiten zusammen.