Häufige Fragen

Häufige Fragen im Berufsbildungsbereich

Welche Zugangsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?

Volle Erwerbsminderung = unter 3 Stunden tägliche Leistungsfähigkeit auf Grund einer geistigen / körperlichen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung.

Wer finanziert die Maßnahme?

Agentur für Arbeit oder Deutsche Rentenversicherung, wenn…
… Sie bereits Rente erhalten
… Sie 15 Jahre erwerbstätig eingezahlt haben
… Sie in Ihrer Ausbildung erkrankt sind

Welche Anträge muss ich für eine Aufnahme stellen?

Aufnahmeantrag der bdks – Empfänger: Sozialer Dienst, Berufsbildungsbereich
und
Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben – Empfänger: zuständiger Kostenträger

Welche Möglichkeiten gibt es, Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu bekommen?

Die Maßnahme im Berufsbildungsbereich ist ergebnisoffen für alle Perspektiven des Arbeitsmarktes – von einem Arbeitsvertrag am ersten Arbeitsmarkt, über geförderte Arbeitsverhältnisse am ersten Arbeitsmarkt bis hin zu einem Werkstattvertrag in einem Werkstattbetrieb der bdks.

Die bdks hat ein Netzwerk von Arbeitgebern der Region, die Arbeitsverhältnisse von Menschen mit Behinderung interessiert gegenüberstehen. Qualifiziertes Personal begleitet Sie auf diesem Weg.

Was kommt nach dem Bereich Berufliche Bildung?

Die Maßnahme im Berufsbildungsbereich ist ergebnisoffen für alle Perspektiven des Arbeitsmarktes – von einem Arbeitsvertrag am ersten Arbeitsmarkt, über geförderte Arbeitsverhältnisse am ersten Arbeitsmarkt bis hin zu einem Werkstattvertrag in einem Werkstattbetrieb der bdks.

Der Arbeitsrahmen, der für Sie von den Anforderungen her angemessen ist, wird Ihr zukünftiger Arbeitsplatz.

Wo wird die Maßnahme durchgeführt?

Grundsätzlich gibt es eigene Räumlichkeiten an verschiedenen Standorten. Haben Sie konkrete Wünsche oder Ideen, in welchem Berufsfeld die Maßnahme stattfinden soll? Sprechen Sie uns an – wir gestalten die Maßnahme individuell nach Ihren Berufsvorstellungen.

Muss der Bereich Berufliche Bildung vor der Übernahme in die Werkstatt/diakom durchlaufen werden? Warum? Gibt es gesetzliche Bestimmungen?

Ja, wenn diese Maßnahme noch nicht durchlaufen wurde, ist die Berufliche Bildung vor der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zu durchlaufen. Sie dient der Qualifizierung auf einen neuen Arbeitsrahmen, damit Sie als qualifizierter Mitarbeiter im Anschluss einen Ihnen entsprechenden Rahmen betreten können.

Bekommt man ein Gehalt?

Das Ausbildungsgeld beträgt 119€ pro Monat – nicht anzurechnen an die Grundsicherung.

Wer ist Kostenträger im Arbeitsbereich?

In Hessen ist der Landeswohlfahrtsverband (LWV) zuständiger Kostenträger.

Wie sind die Arbeits-/Qualifizierungszeiten innerhalb der Maßnahme?

Berufliche Bildung ist angelehnt an der Ausbildung am ersten Arbeitsmarkt. Sowohl inhaltlich als auch strukturell. Daher handelt es sich um eine Vollzeitmaßnahme. Ist dieses nicht möglich – sprechen Sie uns an. Wir finden eine Lösung.

Werden die Fahrtkosten übernommen?

Ja – Sie erhalten, je nach Bedarf, eine Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel, Fahrtgeld oder einen Fahrdienst, wenn sie weiter als 1 km von dem Maßnahmestandort entfernt wohnen.

Kann man ein Praktikum im Voraus zur Orientierung absolvieren?

Ja – lernen Sie uns kennen und machen sich einen Eindruck. Sprechen Sie uns an.

Woran orientiert sich die Qualifizierung innerhalb der Berufsfelder?

An den Ausbildungsinhalten des entsprechenden Berufsfeldes.

Wenn ich weiß, dass ich so oder so im Hofgut/Klostergarten/Lager etc. arbeiten möchte, gibt es die Möglichkeit einer direkten integrierten Aufnahme?

Ja – die Maßnahme kann direkt im Berufsfeld angeboten werden.

Häufige Fragen im Bereich Spenden & Stiften

Wie können Unternehmen die bdks unterstützen?

Die bdks begrüßt ausdrücklich die Zusammenarbeit mit Unternehmen, die im Sinne von Corporate Social Responsibility ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen möchten. In einer gleichberechtigten Partnerschaft soll eine Win-Win-Situation für beide Partner geschaffen werden. Im Mittelpunkt stehen dabei immer die Menschen, denen wir gemeinsam helfen. Fragen Sie uns nach Kooperationsmöglichkeiten.

Larissa Mierzwa vom Spenden und Stiften freut sich auf Ihren Anruf: Tel. 0561 94951 – 121, E-Mail: larissa.mierzwa@bdks.de
Oder besuchen Sie unsere Rubrik Unternehmen.

Wie viel von meiner Spende fließt in die Projektarbeit und wie viel geht in die Verwaltung?

Ihre Spende kommt in vollem Umfang – zu 100% – beim jeweiligen Projekt bzw. Bereich an. Verwaltungskosten werden aus Eigenmitteln bezahlt. Gerne dürfen sie sich bei einem Termin vor Ort von der Verwendung der Spendengelder überzeugen.

Nehmen Sie zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an unseren Bereich Spenden und Stiften.

Ich möchte, dass meine Spenden zweckgebunden einem bestimmten Projekt zukommen. Geht das?

Zweckgebundene Spenden für ein bestimmtes Projekt sind möglich. Am besten ist es, wenn Sie im Vorfeld Kontakt zu Larissa Mierzwa aufnehmen. So haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen persönlich zu besprechen und eine zweckbezogene Zuordnung kann gewährleistet werden. Alternativ geben Sie bitte bei zweckbezogenen Spenden den jeweiligen Zweck auf Ihrem Überweisungsträger an.

Bekomme ich eine Spendenbescheinigung?

Alle Spender erhalten von uns eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt. Wenn Sie uns Ihre Adresse übermittelt haben, an die wir die Zuwendungsbestätigung schicken können (z.B. auf dem Überweisungsträger), erhalten Sie innerhalb von 4 Wochen Ihre Quittung. Ihre finanzielle Unterstützung ist steuerlich absetzbar. Für Spenden unter 200 Euro erkennt das Finanzamt Ihren Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg in Kombination mit Ihrem Kontoauszug an.

Kann ich meine Sammlungsspende steuerlich geltend machen?

Eine Spendenurkunde für Sammlungen wird für eine Gruppe ausgestellt und kann nicht von einzelnen Personen steuerlich geltend gemacht werden. Sind aber die einzelnen Beträge der Sammlung eindeutig einzelnen Spendern zuzuordnen, ist die Ausstellung einer Einzel-Spendenquittung möglich. Bitte sprechen Sie uns im Zweifel an.

Nimmt die bdks Sachspenden an?

Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zu unserem Bereich Spenden und Stiften auf. Hier wird gemeinsam geprüft an welcher Stelle Ihre Sachspende am besten eingesetzt werden kann.

Ich bin Spender bei der bdks. Sind meine persönlichen Daten bei Ihnen sicher?

Wir setzen technische und auch organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre Daten gegen Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bdks sind selbstverständlich auf die besonderen Verschwiegenheitspflichten nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet worden. Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich von Servern in Deutschland verarbeitet. Personenbezogene Daten werden nicht an Server außerhalb Deutschlands gesendet.

Wie verwendet die bdks meine Adresse?

Wir benötigen Ihre Adresse zur Zusendung Ihrer Spendenquittung. Darüber hinaus versenden wir regelmäßig Informationsmaterial, um über unsere Arbeit zu berichten. Grundsätzlich geben wir keine Adressen weiter. Ihre Daten werden nur bei uns gespeichert und auf Wunsch löschen wir sie jederzeit aus unserem System. Wenden Sie sich hierzu bitte an unseren Bereich Spenden und Stiften.

Häufige Fragen im Bereich Werkstatt & Entlohnung

Was ist eine Werkstatt?

Werkstätten sind Sozialunternehmen, in denen die berufliche Entwicklung und Qualifizierung von Menschen mit voller Erwerbsminderung im Mittelpunkt stehen.

Arbeiten Werkstätten wirtschaftlich?

Alle Werkstätten sind gefordert, ein wirtschaftliches Arbeitsergebnis zu erzielen. Die bdks Werkstätten erwirtschaften einen Großteil des Umsatzes mit Lohn- und Auftragsfertigung, Dienstleistungen sowie Herstellung und Vertrieb von Eigenprodukten.

Was bedeutet „volle Erwerbsminderung“?

Volle Erwerbsminderung bedeutet, dass aktuell keine Arbeitsfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt gegeben ist. Jede*r soll eine Chance erhalten, seine Fähigkeiten und Sozialkompetenzen weiterzuentwickeln, um am Arbeitsleben teilzuhaben. In den Werkstätten der bdks gibt es dazu individuelle Förderung, Bildung und Therapiemaßnahmen.

Wie werden die Beschäftigten beruflich gefördert?

Die Beschäftigten werden in ihren individuellen beruflichen Wünschen durch Erprobungen und Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt.  So sind Praktika und Beschäftigungsmöglichkeiten in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes für alle Beschäftigten möglich, die Interesse haben und über eine berufliche Grundkompetenz verfügen.

Welche Qualifizierungsmöglichkeiten gibt es?

Eine Möglichkeit zur beruflichen Bildung und Qualifizierung für Menschen mit voller Erwerbsminderung bietet der bdks JobCampus. Hier können sich Menschen mit Behinderung ausprobieren, Erfahrungen sammeln und sich aus- und weiterbilden.

Was bedeutet „arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis“?

Wer in einer Werkstatt beschäftigt ist, steht in einem so genannten arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis. Eine Gemeinsamkeit zum allgemeinen Arbeitsmarkt besteht darin, dass die Beschäftigten einer Werkstatt Schutzrechte, wie beispielsweise Anspruch auf Urlaub, Mutterschutz oder das Recht auf Teilzeit, haben.

Im Unterschied zum allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es in der Werkstatt entlastende Rahmenbedingungen wie eine leistungsunabhängige Garantie auf diese Teilhabeleistung. Jede*r arbeitet nach seinen Möglichkeiten und kann nicht gekündigt oder abgemahnt werden und erfährt keine Leistungsverpflichtung, wie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich.

Welche Ansprüche haben Beschäftigte?

Beschäftigte der bdks Werkstätten haben vorrangig Anspruch auf umfangreiche Betreuungs-, Förderungs- und Therapieleistungen. Neben Beschäftigungs- und Bildungsmaßnahmen sind dies begleitende und sozial-psychiatrische Angebote, Beratung, Kultur- oder Sportaktivitäten, welche der persönlichen Weiterentwicklung und Entlastung dienen. Da es ein freiwilliges Angebot zur beruflichen Teilhabe und persönlichen Weiterentwicklung ist, gibt es in Werkstätten keinen Mindestlohn.

Welchen Lohn bekommen Beschäftigte der Werkstatt?

Das Arbeitsentgelt ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Ergebnis der Werkstatt. Grundsätzlich steht allen Beschäftigten im Arbeitsbereich aktuell der Grundbetrag von mindestens € 109 monatlich zu (Stand Januar 2022). Hinzu kommt der Steigerungsbetrag, dessen Höhe jährlich in der Lohnkommission mit dem bdks Werkstattrat abgestimmt wird. Vielen Beschäftigten steht außerdem Arbeitsförderungsgeld zu, das derzeit € 52 monatlich beträgt. Zusätzlich werden Fahrtkosten sowie Beiträge zur Sozialversicherung übernommen. Der Werkstattlohn kommt ergänzend zu anderen existenzsichernden Leistungen dazu.

Was steht Beschäftigten noch zu?

Beschäftigte in einer Werkstatt haben ein Recht auf ein existenzsicherndes Einkommen. Neben dem Arbeitsentgelt erhalten sie daher je nach Voraussetzung Grundsicherung vom Amt oder eine Erwerbsminderungsrente.

Im Zuge der Grundsicherung kann das Sozialamt neben dem Regelsatz für Alltägliches auch Kosten für die Wohnung oder für Mehrbedarf übernehmen.

Welchen Renten-Anspruch haben Beschäftigte?

Damit Menschen mit Behinderung unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit auch später finanziell versorgt sind, haben sie nach 20-jähriger Tätigkeit in einer Werkstatt Recht auf eine Erwerbsminderungsrente. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden von der Werkstatt auf der Grundlage von 80 Prozent eines durchschnittlichen Verdienstes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gezahlt.

Das entspricht einem angenommenen Monatseinkommen von derzeit € 2632 und somit einem monatlichen Zuschuss von € 490, welcher sich auf die spätere Rentenhöhe deutlich auswirkt. Auch bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente können Beschäftigte weiterhin in einer Werkstatt oder bei einem anderen Leistungsanbieter tätig sein.

Wichtig: Die Informationen sollen einen allgemeinen Überblick bieten. Diese Information ersetzt keine persönliche Beratung. Bitte wenden Sie sich dazu an den zuständigen Sozialdienst.