Ab Montag, 4. Mai 2020 wird das Besuchsverbot in den besonderen Wohnformen (stationäres Wohnen) der bdks gelockert. Etwa 600 Bewohner*innen und ihre Familien und Freunde an vielen Standorten in Nordhessen waren von den Besuchsbeschränkungen betroffen. Nun darf jede*r Bewohner*in pro Woche insgesamt eine Stunde Besuch empfangen. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Angehörige oder enge Bezugspersonen.

Wer Bewohner*innen der bdks Wohnangebote besuchen möchte, sollte sich unbedingt vorher telefonisch anmelden. So können die Besuche pro Wohngruppe besser koordiniert werden. Bitte melden Sie sich dazu in der jeweiligen Wohneinrichtung an. Vielen Dank!

Der Krisenstab der bdks hat auf Basis der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Verordnungen der Hessischen Landesregierung ein Hygienekonzept und Besucherregeln erarbeitet. Darin enthalten ist beispielsweise, während des Besuchs einen Mindestabstand einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen oder sich möglichst außerhalb der geschlossenen Räume aufzuhalten.

„Seit Ende März durften die Bewohner*innen ihre Familie und Freunde nicht mehr treffen, das war eine harte Zeit für alle“, so Joachim Bertelmann, Vorstandsvorsitzender der bdks. „Wir freuen uns mit den Beteiligten, dass die Begegnung jetzt wieder möglich ist, werden aber sorgfältig darauf achten, dass das Hygienekonzept und die Besucherregeln eingehalten werden – zum Schutz der Bewohner*innen, die zur Risikogruppe zählen.“