Das Betretungsverbot für Beschäftigte in den Werkstätten wurde von der hessischen Landesregierung bis zum 5. Juni 2020 verlängert. Ausnahmen gibt es beispielsweise für Dienstleistungen im Zusammenhang mit medizinischen Produkten, Küchen, Wäschereien oder in der Landwirtschaft. Daher werden die Werkstattbereiche der bdks ab dem 18. Mai 2020 in sehr kleinen Schritten öffnen. Die Beschäftigten und gesetzlichen Betreuer werden mit einem allgemeinen Schreiben informiert und persönlich von den Sozialdiensten kontaktiert.