Neben den Bewohner*innen und Beschäftigten erhalten auch alle Mitarbeiter*innen, Ehrenamtliche, Praktikant*innen und Dienstleister der bdks ein Impfangebot. Das hat der bdks Vorstand entschieden. „Jede Impfung hilft und dient dem Schutz der Bewohner*innen und Beschäftigten“, sagte Vorstand Michael Conzelmann.

Eine Impfung ist möglich über einen Termin bei den mobilen Impfteams an Standorten der bdks oder, indem man sich selbst bei dem zuständigen Impfzentrum registriert. Das bei der Anmeldung erhaltene Formular (Arbeitgeberbescheinigung) wird von den Einrichtungsleitungen abgezeichnet und muss zusammen mit den übrigen Unterlagen zur Impfung mitgenommen werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Arbeitsschutz der bdks: arbeitsschutz@bdks.de