Informationen für den
Bereich Berufliche Integration

*** UPDATE Stand 13.05.2020

Das Betretungsverbot für Beschäftigte in den Werkstätten wurde von der hessischen Landesregierung bis zum 5. Juni 2020 verlängert. Ausnahmen gibt es beispielsweise für Dienstleistungen im Zusammenhang mit medizinischen Produkten, Küchen, Wäschereien oder in der Landwirtschaft. Daher werden die Werkstattbereiche der bdks ab dem 18. Mai 2020 in sehr kleinen Schritten öffnen. Die Beschäftigten und gesetzlichen Betreuer werden mit einem allgemeinen Schreiben informiert und persönlich von den Sozialdiensten kontaktiert.

*** UPDATE Stand 08.05.2020

Das Betretungsverbot für alle Werkstätten der bdks wird verlängert bis zum 17. Mai 2020. Anschließend wird es eine schrittweise Lockerung geben. Die Beschäftigten und Betreuer*innen erhalten dazu ein Informationsschreiben und werden in den nächsten Wochen persönlich kontaktiert.

 

*** UPDATE Stand 30.04.2020

Bis mindestens 10. Mai 2020 dürfen die Beschäftigten die Werkstätten, Tagesstätten und Tagesförderstätten nicht betreten. Das hat die Hessische Landesregierung beschlossen.  Die vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) mit der LAG WfbM beratenen ersten Lockerungen der Betretungsverbote werden damit mindestens um eine weitere Woche verschoben. Es ist zu erwarten, dass erste Lockerungen für Werkstätten, Tagesstätten und Tagesförderstätten frühestens nach der Runde der Bundeskanzlerin und der Länderchefs am 6. Mai 2020 beschlossen werden. Die Öffnung soll „sehr vorsichtig und in sehr kleinen Schritten“ erfolgen, laut Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Behinderte Menschen (LAG WfbM).

 

*** UPDATE Stand 17.04.2020

Das Betretungsverbot gilt weiterhin bis zum 04. Mai 2020.

Liebe Beschäftigte, liebe Angehörige, liebes Betreuungspersonal,

aufgrund der Corona-Epidemie sind unsere Einrichtungen auf Regierungsbeschluss bis vorerst 19.04.2020 geschlossen und dürfen nicht betreten werden. Dies gilt auch für die Beschäftigten in Außenarbeitsgruppen oder Beschäftigungsverhältnissen in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes.

Zu ihrem Schutz haben wir entsprechend der rechtlichen Vorgaben unsere Klienten von ihrer betrieblichen Tätigkeit abgezogen und lassen die Beschäftigungsverhältnisse ruhen. Die Außenarbeitsgruppen sind zur Zeit nicht aktiv.

Dennoch sind wir als Beraterinnen weiter für unsere Beschäftigten und Sie erreichbar. Selbstverständlich stehen wir Ihren Fragen, Anliegen oder einem dringenden Gesprächsbedarf zur Verfügung.

Sie erreichen uns telefonisch und per E-Mail zur sozialen Beratung jederzeit zu den gewohnten Geschäftszeiten.

Wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.

Wir sind für Sie da!

Ihre Ansprechpartnerin ist:

Teresa Spindeler
Fachkraft Berufliche Integration
0175 4804154
teresa.spindeler@bdks.de

Wie sollten Sie sich weiter verhalten?

Bitte halten Sie sich an die Verordnungen der Bundes- und Landesregierung. Bleiben Sie zu Hause, schränken Sie Ihre sozialen Kontakte auf das Nötigste ein.

Halten Sie Abstands- und Hygienevorschriften ein.

Wir sind uns sicher, dass wir diese schwierige Zeit gemeinsam gut meistern werden.

Auf der Website der bdks finden Sie immer die aktuellsten Informationen und Updates.

 

Passen Sie bitte gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Beruflichen Integration