Informationen für unsere Werkstätten

*** UPDATE Stand 27.01.2021

bdks Werkstätten: Es läuft gut

Die bdks Werkstätten sind seit Anfang Januar 2021 wieder geöffnet. Etwa 90 Prozent der Beschäftigten befinden sich am Arbeitsplatz. Um alle Mitarbeitenden bestmöglich zu schützen, wurde vom Krisenstab ein Hygiene- und Schutzkonzept erarbeitet, das in allen Arbeitsbereichen umgesetzt wird. Hierzu zählen beispielsweise die Handdesinfektion, das Desinfizieren von Arbeitsflächen und Türgriffen, das Tragen von Mund-Nasen-Schutz oder auch Abstandsregelungen. Die Maßnahmen werden permanent an die gesetzlichen Vorgaben und an neue Situationen vor Ort angepasst und auch geschult.

Seit Jahresbeginn werden an allen Standorten Corona-Schnelltests durchgeführt. Derzeit gibt es weitere Schulungen für Mitarbeiter*innen zur Durchführung dieser Tests. Eine Impfung der Beschäftigten und Bewohner*innen wird derzeit vom Arbeits- und Gesundheitsschutz der bdks vorbereitet.

„Wir nehmen die Verantwortung für die Gesundheit unserer Beschäftigten und Bewohner*innen sehr ernst“, sagt Joachim Bertelmann, Vorstandsvorsitzender der bdks. „Da wir dezentral aufgestellt sind und sich die Pandemie-Situation in den einzelnen Städten und Regionen unterschiedlich darstellt, müssen wir auch jeweils eigene Antworten finden“, so Bertelmann. So gibt es für die Hofgeismarer Werkstätten und die diakom-Werkstatt in Zierenberg in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt die dringende Empfehlung, eine FFP2-Maske zu tragen.

Die vielen Veränderungen werden von den Beschäftigten gut gemeistert. Holger Mick, Werkstattleiter der Baunataler Werkstätten, sagt dazu: „Wir haben viele Abläufe verändert und sehr viele Schulungen durchgeführt. Mittlerweile haben wir uns daran gewöhnt, und es läuft wirklich erstaunlich gut.“

Wenn Sie Fragen zur Situation in den Werkstätten haben, wenden Sie sich bitte an die Sozialen Dienste vor Ort. Hier eine Übersicht:

 

Baunatal
Karin Beisheim: 0561 94951 -615 / karin.beisheim@bdks.de
Bernd Jürgens: 0561 94951 -816 oder -613 / bernd.juergens@bdks.de
Maria Thieme: 0561 94951 -616 / maria.thieme@bdks.de
Juliane Hoyer: 0561 94951 -614 / juliane.hoyer@bdks.de

Calden
Doris Beyer: 05674 998 612 / doris.beyer@bdks.de
Katrin Fuchs: 05674 998 623 / katrin.fuchs@bdks.de

Hofgeismar, Werkstatt Erlenweg
Monika Hötzel: 05671 9984 -25 / monika.hoetzel@bdks.de
Ulrike Seguin: 05671 9984 -30 / ulrike.seguin@bdks.de

Hofgeismar, Hofgut
Aurel Perino: 05671 50801-108 /aurel.perino@bdks.de

Hofgeismar und Zierenberg, diakom
Karin Menze-Over: 05671 766496 -12 / karin.menze-over@bdks.de

Kassel diakom
Anja Schroeder: 0561 816405 -114 / anja.schroeder@bdks.de

Fuldabrück diakom
Andrea Neuweiler: 0561 95967 -22 / andrea.neuweiler@bdks.de

Malsfeld
Anna Kirchhofs: 05661 92336 -13 / anna.kirchhofs@bdks.de
Nicole Rübeling: 05661 92336 -27 / nicole.ruebeling@bdks.de

Wabern
Petra Zinn: 05683 9993 -13 / petra.zinn@bdks.de

*** UPDATE Stand 28.12.2020

Verlängerung Weihnachts-Betriebsurlaub

Der Weihnachts-Betriebsurlaub für die Beschäftigten der Hofgeismarer Werkstätten im Erlenweg sowie der Caldener Werkstätten wird bis zum 10.01.2021 verlängert.

Die Angehörigen bzw. gesetzlichen Betreuer werden in der ersten Januarwoche darüber informiert, welche Beschäftigten ab dem 11.01.2021 wieder in die Werkstatt kommen können.

Für Rückfragen stehen die Werkstattleitungen und die Sozialen Dienste zur Verfügung.

*** UPDATE Stand 17.12.2020

Alle Mitarbeitende der Werkstatt Hofgeismar in Quarantäne

Für die Beschäftigten und Mitarbeiter*innen der Hofgeismarer Werkstätten im Erlenweg wurde heute, Donnerstag, 17.12.2020 vom Gesundheitsamt eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Diese Entscheidung fiel wegen der hohen Infektionszahlen der Mitarbeitenden. „Die Hälfte der Beschäftigten war ohnehin bereits im Urlaub“, sagt Werkstattleiter Markus Vollmer. Die Zahlen waren seit dem Wochenbeginn sprunghaft angestiegen. Daher wurden alle Mitarbeitenden täglich auf das Corona-Virus getestet.

Da ein Großteil der im Erlenweg Beschäftigten in Wohnangeboten der bdks in Hofgeismar leben, ist auch dort die Zahl der positiv Getesteten in den letzten Tagen angestiegen. „Fast alle Wohnhäuser der bdks in Hofgeismar sind vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt worden“, so informiert Christine Reichl, Wohnverbundsleiterin der bdks. „Allen Erkrankten geht es soweit gut, und die Versorgung ist sichergestellt.“

An dem weiteren Hofgeismarer Werkstatt-Standort der bdks, dem Hofgut mit Gärtnerei, Landwirtschaft und Hofladen läuft der Betrieb weiter. Hier gab es bisher keine Corona-Erkrankungen.

Die Arbeits- und Wohnangebote der bdks in Hofgeismar

In Hofgeismar bietet die bdks in zwei Werkstätten Arbeitsplätze und in verschiedenen Häusern Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung: In der Werkstatt im Erlenweg arbeiten 120 Beschäftigte, und im Hofgut Hofgeismar bietet die bdks 91 Menschen einen Arbeitsplatz. Hier können sie in der Gärtnerei und in der Landwirtschaft tätig werden. 120 Menschen leben in verschiedenen Wohnformen in Häusern der bdks.

Sobald die Quarantäne ausläuft, werden die regelmäßigen Tests fortgeführt.

*** UPDATE Stand 09.11.2020

Werkstätten weiterhin geöffnet

Die Werkstätten der bdks sind weiterhin geöffnet. Dies sind im Einzelnen die Werkstätten für Menschen mit geistiger Behinderung in Baunatal, Hofgeismar und Calden, Malsfeld und Wabern sowie die Diakom-Werkstätten in Kassel, Fuldabrück, Hofgeismar, Malsfeld und Zierenberg.

Bei den Wohnangeboten der bdks wurden die Besuchszeiten eingeschränkt. Dies ist durch die Corona-Verordnung des Hessischen Sozialministeriums vorgegeben. Jede*r Bewohner*in darf maximal drei Besuche pro Kalenderwoche durch maximal zwei Besucher*innen empfangen. Der Besuch sollte maximal eine Stunde dauern und man muss sich vorher anmelden.

Vereinzelt waren Corona-Fälle aufgetreten. Hier übernahm das Gesundheitsamt das weitere Vorgehen. Alle Personen, die in Kontakt gekommen sind, befinden sich in vorsorglich in häuslicher Quarantäne. Der Betrieb ist überall gewährleistet.

„Unser wichtigstes Ziel ist es, unsere Beschäftigten und Bewohner*innen zu schützen, da sie zur Risikogruppe zählen“, sagt Joachim Bertelmann, Vorstandsvorsitzender der bdks. „Wir achten daher streng auf die Einhaltung unseres Schutz- und Hygienekonzepts.“

Dieses sieht beispielsweise vor, dass in allen Werkstätten und Tagesförderstätten ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird. Externe Besuche und Veranstaltungen sowie alle Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb der bdks wurden bis zum Jahresende abgesagt.

*** UPDATE Stand 07.07.2020

Kaum noch Einschränkungen in bdks Werkstätten

Eine gute Nachricht für alle bdks Beschäftigten: Das Betretungsverbot in Hessen für Werkstätten, Tagesförderstätten und Tagesstätten ist weitgehend aufgehoben. „Wir freuen uns, dass alle Beschäftigten wieder zur Arbeit kommen können“, sagte Joachim Bertelmann, Vorstandsvorsitzender der bdks.

Damit die Rückkehr in die Werkstatt reibungslos verläuft, werden die Sozialen Dienste dies organisieren und mit jede*r Beschäftigten persönlich Kontakt aufnehmen. Für den Fahrdienst und auch für alle Einrichtungen gelten enge Vorgaben, bzw. Hygiene-Schutzkonzepte. „Die sorgsame Öffnung ist notwendig, damit der größtmögliche Schutz für alle gewährleistet werden kann“, so Bertelmann. Hier finden Sie eine Übersicht über die Veränderungen, die seit dem 6. Juli 2020 gelten.

*** UPDATE Stand 08.06.2020

Das Betretungsverbot für Werkstätten, Tagesförderstätten und Tagesstätten wurde zunächst bis 5. Juli 2020 verlängert. Die bekannten Kriterien der Hessischen Landesregierung gelten weiterhin. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Verordnung, die es einigen Beschäftigten ermöglicht, wieder an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren:

  • Die neue Verordnung sieht eine „Öffnung“ der Werkstätten und Tagesstätten für Beschäftigte und Klienten vor, die alleine, in Wohngemeinschaften, d. h. im betreuten Wohnen oder gemeinsam mit ihren Angehörigen leben. Die „Besonderen Wohnformen“ (Wohnheime) bleiben weiterhin ausgeschlossen.
  • Die „Öffnungen“ sind daran geknüpft, dass die Einrichtungen individuelle Schutz- und Hygienekonzepte nach Maßgabe der aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes erstellen und umsetzen. So soll sichergestellt werden, dass die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln bei der Arbeit bzw. der Betreuung, aber auch bei der Anfahrt mittels Fahrdiensten eingehalten werden.
  • Die Lockerung der Betretungsverbote ist auf Menschen mit Behinderungen beschränkt, die keine Symptome der Krankheit COVID-19 aufweisen, nicht in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person noch keine 14 Tage vergangen sind. Ebenso dürfen diese Menschen bei einer Infektion nicht dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sein (Zugehörigkeit zu der Risikogruppe) und müssen in der Lage sein, die notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln unter Zuhilfenahme der üblichen Unterstützungsleistungen einzuhalten.

Für die Werkstätten der bdks bedeutet dies, dass schrittweise weitere Beschäftigte unter Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzeptes an ihren Arbeitsplatz in den Werkstätten zurückkehren können. Sofern noch keine Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit stattgefunden hat, wird sich der zuständige Sozialdienst mit den jeweiligen Beschäftigten, bzw. gesetzlichen Vertreter*innen persönlich in Verbindung setzen.

Voraussetzung für die Arbeitsaufnahme ist, dass der Werkstatt am Tag der Arbeitswiederaufnahme eine Selbsterklärung vorliegt. Diese Selbsterklärung muss entweder persönlich von den Beschäftigten oder bei Vorliegen einer rechtlichen Betreuung von eben dieser unterzeichnet werden.

Selbsterklärung zum Einsatz in den Werkstätten und Außenarbeitsgruppen der bdks

*** UPDATE Stand 13.05.2020

Das Betretungsverbot für Beschäftigte in den Werkstätten wurde von der hessischen Landesregierung bis zum 5. Juni 2020 verlängert. Ausnahmen gibt es beispielsweise für Dienstleistungen im Zusammenhang mit medizinischen Produkten, Küchen, Wäschereien oder in der Landwirtschaft. Daher werden die Werkstattbereiche der bdks ab dem 18. Mai 2020 in sehr kleinen Schritten öffnen. Die Beschäftigten und gesetzlichen Betreuer werden mit einem allgemeinen Schreiben informiert und persönlich von den Sozialdiensten kontaktiert.

*** UPDATE Stand 08.05.2020

Das Betretungsverbot für alle Werkstätten der bdks wird verlängert bis zum 17. Mai 2020. Anschließend wird es eine schrittweise Lockerung geben. Die Beschäftigten und Betreuer*innen erhalten dazu ein Informationsschreiben und werden in den nächsten Wochen persönlich kontaktiert.

*** UPDATE Stand 30.04.2020

Bis mindestens 10. Mai 2020 dürfen die Beschäftigten die Werkstätten, Tagesstätten und Tagesförderstätten nicht betreten. Das hat die Hessische Landesregierung beschlossen.  Die vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) mit der LAG WfbM beratenen ersten Lockerungen der Betretungsverbote werden damit mindestens um eine weitere Woche verschoben. Es ist zu erwarten, dass erste Lockerungen für Werkstätten, Tagesstätten und Tagesförderstätten frühestens nach der Runde der Bundeskanzlerin und der Länderchefs am 6. Mai 2020 beschlossen werden. Die Öffnung soll „sehr vorsichtig und in sehr kleinen Schritten“ erfolgen, laut Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Behinderte Menschen (LAG WfbM).

*** UPDATE Stand 17.04.2020

Das Betretungsvebot gilt weiterhin vorerst bis zum 04. Mai 2020.

 

*** UPDATE Stand 17.04.2020

Die Verantwortlichen in der bdks gehen von einer Verlängerung des Betretungsverbotes für Beschäftigte aus. Maßnahmen bei einer Lockerung des Betretungsverbotes werden zurzeit für die Bereiche Wohnen/Arbeiten/Verwaltung erarbeitet. Wir verfolgen die Entwicklung auf der Bundes- und Landesebene aktiv und leiten unsere Maßnahmen davon ab.

*** UPDATE Stand 14.04.2020

Sozialdienste geben Auskunft

Im Zuge der Corona-Pandemie ergeben sich zahlreiche Rückfragen der Beschäftigten und gesetzlichen Betreuer*innen. Nachfolgend geben wir Ihnen eine Übersicht über die jeweiligen Ansprechpartner*innen unserer Sozialdienste. Bitte sprechen Sie die Mitarbeiter*innen direkt an:

Baunatal

Karin Beisheim: 0561 94951 -615 / karin.beisheim@bdks.de
Bernd Jürgens: 0561 94951 -816 oder -613 / bernd.juergens@bdks.de
Maria Thieme: 0561 94951 -616 / maria.thieme@bdks.de
Juliane Hoyer: 0561 94951 -614 / juliane.hoyer@bdks.de

Calden

Doris Beyer: 05674 998 612 / doris.beyer@bdks.de
Katrin Fuchs: 05674 998 623 / katrin.fuchs@bdks.de

Hofgeismar, Werkstatt Erlenweg

Monika Hötzel: 05671 9984 -25 / monika.hoetzel@bdks.de
Ulrike Seguin: 05671 9984 -30 / ulrike.seguin@bdks.de

Hofgeismar, Hofgut

Simone Gebelhardt-Meers: 0151 182 506 03 /simone.meers@bdks.de

Hofgeismar und Zierenberg, diakom

Karin Menze-Over: 05671 766496 -12 / karin.menze-over@bdks.de

Kassel diakom

Anja Schroeder: 0561 816405 -114 / anja.schroeder@bdks.de

Kassel Fuldabrück diakom

Andrea Neuweiler: 0561 95967 -22 / andrea.neuweiler@bdks.de

Malsfeld

Anna Kirchhofs: 05661 92336 -13 / anna.kirchhofs@bdks.de
Nicole Rübeling: 05661 92336 -27 / nicole.ruebeling@bdks.de

Wabern

Petra Zinn: 05683 9993 -13 / petra.zinn@bdks.de

*** UPDATE Stand 09.04.2020

Die Corona-Krise stellt uns alle vor große Herausforderungen. Die soziale Nähe, die insbesondere Menschen mit psychischen Erkrankungen hilft, sollte in diesen Zeiten wegen der Ansteckungsgefahr vermieden werden. Daher möchten wir für alle Beschäftigten der diakom in dieser besonderen Situation da sein.

Liebe Beschäftigte: Falls Sie vorsorglich aufgrund der empfohlenen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus die Werkstatt nicht aufsuchen, möchten wir Ihnen ein Gespräch anbieten.

Bitte wenden Sie sich an die Sozialdienste der diakom. Kontaktdaten finden Sie hier

*** UPDATE Stand 24.03.2020

  • In den Werkstätten, Tagesförderstätten oder Tagesstätten in Hessen gibt es ab sofort ein „Betretungsverbot“. Dies gilt für Menschen mit Behinderungen, deren Wohn- und Betreuungssituation sichergestellt ist und die in Besonderen Wohnformen (stationären Wohnangeboten), ambulanten Wohnformen und die im häuslichen Umfeld bei Erziehungsberechtigten, Eltern oder Angehörigen wohnen.
  • Außerdem darf niemand die Werkstatt betreten, der/die Krankheitssymptome aufweist, in einem Risikogebiet war oder Kontakt mit infizierten Personen hatte.
  • Als Träger stellt die bdks im Rahmen der gesetzlichen Regelung eine Notbetreuung sicher. Anspruch auf diese Betreuung haben Betreuungspersonen, die in einer „kritischen Infrastruktur“ tätig sind, wie Krankenhäuser, Vorsorgeeinrichtungen sowie diejenigen, die Beschäftigte aus Werkstätten Tagesförderstätten oder Tagesstätten mit einem besonders hohen Betreuungsauswand pflegen, der zuhause nicht gegeben ist. Anträge hierzu gibt es bei den Werkstattleitern und Sozialen Dienste der bdks.

Stand 16.03.2020

  • Allen Beschäftigten mit Risiken und Vorerkrankungen wie zum Beispiel Atemwegs- und Herzerkrankungen wird freigestellt, in die Werkstatt zu kommen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Werkstattleiter/Sozialer Dienst.
  • Die Werkstätten sind für externe Besucher*innen und Dienstleister geschlossen.
  • Handwerker und Monteure dürfen in den Einrichtungen nur Notfallreparaturen durchführen, unter Beachtung der Hygienestandards.
  • Lebensmittel, Hygieneartikel und Hausverbrauchsmaterialien können weiter über Lieferanten angeliefert werden. Alle Lieferanten erhalten dazu ein Schreiben..
  • LKW-Fahrer (Produktionsmaterial) werden angehalten, im Fahrzeug zu verbleiben, Lieferpapiere durch LKW-Fenster in Empfang nehmen (mit Handschuh).
  • Die Pausenzeiten in Werkstätten und Wohnheimen werden ausgedehnt, um möglichst wenige Personen in den Speiseräumen zu versammeln

Stand 16.03.2020

  • Allen Beschäftigten mit Risiken und Vorerkrankungen wie zum Beispiel Atemwegs- und Herzerkrankungen wird freigestellt, in die Werkstatt zu kommen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Werkstattleiter/Sozialer Dienst.
  • Die Werkstätten sind für externe Besucher*innen und Dienstleister geschlossen.
  • Handwerker und Monteure dürfen in den Einrichtungen nur Notfallreparaturen durchführen, unter Beachtung der Hygienestandards.
  • Lebensmittel, Hygieneartikel und Hausverbrauchsmaterialien können weiter über Lieferanten angeliefert werden. Alle Lieferanten erhalten dazu ein Schreiben..
  • LKW-Fahrer (Produktionsmaterial) werden angehalten, im Fahrzeug zu verbleiben, Lieferpapiere durch LKW-Fenster in Empfang nehmen (mit Handschuh).
  • Die Pausenzeiten in Werkstätten und Wohnheimen werden ausgedehnt, um möglichst wenige Personen in den Speiseräumen zu versammeln