Informationen für unsere Wohnstätten

*** UPDATE Stand 17.12.2020

Alle Mitarbeitende der Werkstatt Hofgeismar in Quarantäne

Für die Beschäftigten und Mitarbeiter*innen der Hofgeismarer Werkstätten im Erlenweg wurde heute, Donnerstag, 17.12.2020 vom Gesundheitsamt eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Diese Entscheidung fiel wegen der hohen Infektionszahlen der Mitarbeitenden. „Die Hälfte der Beschäftigten war ohnehin bereits im Urlaub“, sagt Werkstattleiter Markus Vollmer. Die Zahlen waren seit dem Wochenbeginn sprunghaft angestiegen. Daher wurden alle Mitarbeitenden täglich auf das Corona-Virus getestet.

Da ein Großteil der im Erlenweg Beschäftigten in Wohnangeboten der bdks in Hofgeismar leben, ist auch dort die Zahl der positiv Getesteten in den letzten Tagen angestiegen. „Fast alle Wohnhäuser der bdks in Hofgeismar sind vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt worden“, so informiert Christine Reichl, Wohnverbundsleiterin der bdks. „Allen Erkrankten geht es soweit gut, und die Versorgung ist sichergestellt.“

An dem weiteren Hofgeismarer Werkstatt-Standort der bdks, dem Hofgut mit Gärtnerei, Landwirtschaft und Hofladen läuft der Betrieb weiter. Hier gab es bisher keine Corona-Erkrankungen.

Die Arbeits- und Wohnangebote der bdks in Hofgeismar

In Hofgeismar bietet die bdks in zwei Werkstätten Arbeitsplätze und in verschiedenen Häusern Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung: In der Werkstatt im Erlenweg arbeiten 120 Beschäftigte, und im Hofgut Hofgeismar bietet die bdks 91 Menschen einen Arbeitsplatz. Hier können sie in der Gärtnerei und in der Landwirtschaft tätig werden. 120 Menschen leben in verschiedenen Wohnformen in Häusern der bdks.

Sobald die Quarantäne ausläuft, werden die regelmäßigen Tests fortgeführt.

*** UPDATE Stand 04.11.2020

Besucherregeln wurden angepasst

Die Besucherregeln für die Wohnmöglichkeiten der bdks wurden angepasst. Ab sofort gilt folgendes:

Jede*r Bewohner*in darf maximal drei Besuche pro Kalenderwoche empfangen
Maximal zwei Besucher*innen dürfen pro Woche kommen
Jeder Besuch sollte auf eine Stunde begrenzt werden
Bitte beachten Sie die ausgehängten Besucherregeln
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Der Vorstand der bdks, 29.10.2020

*** UPDATE Stand 29.04.2020

Besuche möglich: Bitte anmelden

Ab Montag, 4. Mai 2020 wird das Besuchsverbot in den besonderen Wohnformen (stationäres Wohnen) der bdks gelockert. Etwa 600 Bewohner*innen und ihre Familien und Freunde an vielen Standorten in Nordhessen waren von den Besuchsbeschränkungen betroffen. Nun darf jede*r Bewohner*in pro Woche insgesamt eine Stunde Besuch empfangen. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Angehörige oder enge Bezugspersonen.

Wer Bewohner*innen der bdks Wohnangebote besuchen möchte, sollte sich unbedingt vorher telefonisch anmelden. So können die Besuche pro Wohngruppe besser koordiniert werden. Bitte melden Sie sich dazu in der jeweiligen Wohneinrichtung an. Vielen Dank!

Der Krisenstab der bdks hat auf Basis der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Verordnungen der Hessischen Landesregierung ein Hygienekonzept und Besucherregeln erarbeitet. Darin enthalten ist beispielsweise, während des Besuchs einen Mindestabstand einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen oder sich möglichst außerhalb der geschlossenen Räume aufzuhalten.

„Seit Ende März durften die Bewohner*innen ihre Familie und Freunde nicht mehr treffen, das war eine harte Zeit für alle“, so Joachim Bertelmann, Vorstandsvorsitzender der bdks. „Wir freuen uns mit den Beteiligten, dass die Begegnung jetzt wieder möglich ist, werden aber sorgfältig darauf achten, dass das Hygienekonzept und die Besucherregeln eingehalten werden – zum Schutz der Bewohner*innen, die zur Risikogruppe zählen.“

*** UPDATE Stand 17.04.2020

Das Betretungsverbot gilt weiterhin vorerst bis zum 04. Mai 2020.

 

*** UPDATE Stand 23.03.2020

  • Zum Schutz vor dem Corona-Virus sind alle Einrichtungen der bdks für externe Besucher*innen nicht zugänglich – auch nicht für Angehörige! Wir bitten um Ihr Verständnis.

Stand 23.03.2020

  • Die Wohneinrichtungen (besondere Wohnformen) sind für externe Besucher*innen und Dienstleister geschlossen.
  • Handwerker und Monteure dürfen in den Einrichtungen nur Notfallreparaturen durchführen, unter Beachtung der Hygienestandards.
  • Lebensmittel, Hygieneartikel und Hausverbrauchsmaterialien können weiter über Lieferanten angeliefert werden. Alle Lieferanten erhalten dazu ein Schreiben.
  • Die Pausenzeiten in Werkstätten und Wohnheimen werden ausgedehnt, um möglichst wenige Personen in den Speiseräumen zu versammeln.