Betretungsverbot verlängert, Ausnahmen möglich
Das Betretungsverbot für Beschäftigte in den Werkstätten wurde von der hessischen Landesregierung bis zum 5. Juni 2020 verlängert. Ausnahmen gibt es beispielsweise für Dienstleistungen im Zusammenhang mit medizinischen Produkten, Küchen,
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